-
F?
Gibt es eine Umzugsgutliste zur genauen Kalkulation der Umzugskosten?
-
A.
Ja, es gibt eine Umzugsgutliste als Excel-Datei zum Download. Wenn Sie keinen Vororttermin mit uns vereinbaren können, nutzen Sie bitte unsere Umzugsgutliste, mit der Bitte diese vollständig ausgefüllt an uns zurückzusenden. Sie sollten in der Liste alle blau unterlegten Felder ausfüllen. Wenn Sie die Umzugsgutliste ausgefüllt an uns zurückgesendet haben, können wir Ihnen umgehend ein Umzugsangebot unterbreiten. Wenn Sie Fragen zur Umzugsgutliste haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren, unser Team wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
-
F?
Wann muss ich die gemieteten Kartons wieder zurückgeben?
-
A.
Sie haben in der Regel 6 Wochen Zeit die Kartons zurückzugeben. Sollten Sie – warum auch immer – die Kartons länger benötigen, dann reicht eine kurze Info.
-
F?
Muss ich den Umzugshelfern und Mitarbeitern essen und trinken zur Verfügung stellen?
-
A.
Das müssen Sie nicht. Jedoch ist es für die Mitarbeiter und Umzugshelfer von Vorteil, wenn sie nicht den nächsten Bäcker oder Metzger suchen müssen. Die freundliche Dankbarkeit unserer Mitarbeiter ist Ihnen bei einem Snack gewiss. In den heißen Monaten sind sie auch über jede flüssige Erfrischung dankbar.
-
F?
Kann ich im Umzugsfahrzeug mitfahren?
-
A.
Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich.
-
F?
Kann ich auch mit girocard (EC-Karte) oder mit Kreditkarte bezahlen?
-
A.
Ja Sie können gerne mit girocard bezahlen (hier entstehen keine Extrakosten). Bei der Kreditkartenzahlung kommt jedoch eine Gebühr in Höhe von 3 % zum Rechnungsbetrag hinzu.
-
F?
Darf ich ein Umzugsauto fahren?
-
A.
Dies hängt hauptsächlich von Ihrem Führerschein ab: Mit einem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie einen LKW bis zu 7,5 Tonnen fahren. Haben Sie jedoch einen neueren Führerschein der Klasse B dürfen Sie maximal ein 3,5 Tonner fahren.
-
F?
Kann ich bei einer Umzugsfirma auch nur Materialien ausleihen?
-
A.
Umzugsbedarf wie Kartons, Sackkarren, Gurte und vieles mehr können Sie bei uns ausleihen. Dies ist häufig sehr hilfreich, da Sie die Utensilien vermutlich nicht allzu oft brauchen werden und diese daher nicht kaufen müssen.
-
F?
Wie groß und belastbar ist ein Umzugskarton?
-
A.
In der Regel werden Umzugskartons aus doppellagiger, vereinzelt aus dreilagiger Wellpappe gefertigt. Im Folgenden finden Sie die Maße und Belastungsgrenzen handelsüblicher Umzugskartons(3 lagig):
- Bücherkarton (L x B x H): 40cm x 33cm x 33cm, belastbar bis etwa 30 Kilogramm
- Standardkarton (L x B x H): 61cm x 30cm x 32cm, belastbar bis etwa 40 Kilogramm
- Kleiderbox (L x B x H): 62cm x 52cm x 135cm, belastbar bis etwa 50 Kilogramm
-
F?
Bekommen Hartz4-Empfänger die Kosten für einen Umzug erstattet?
-
A.
Können Sie als Hartz-IV-Empfänger Ihren Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführen und sofern die Gründe für Ihren Umzug von der ARGE anerkannt werden, erstattet Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Das Amt will jedoch sicherstellen, dass Sie sich für das günstigste Angebot entscheiden, daher müssen Sie zunächst einmal drei Kostenvoranschläge einreichen.
-
F?
Was kostet mein Umzug?
-
A.
Bei einem kostenlosen, unverbindlichen Besichtigungstermin wird mit dem KD Berater alles vor Ort besprochen. Danach erhalten Sie ein Angebot mit garantiertem Festpreis.
-
F?
Wie lang im Vorraus muss ich so einen Umzug mit einer Umzugsfirma planen?
-
A.
Jeder Transport ist anders und benötigt eine andere Vorlaufzeit, das liegt an eventuellen Genehmigungen, Kapazitäten, etc. In der Regel kann man jedoch von zwei bis vier Wochen ausgehen.
-
F?
Wie bin ich gegen beim Umzug entstandene Schäden geschützt?
-
A.
Jeder Möbelspediteur ist per Gesetz dazu verpflichtet eine Transportversicherung zu haben. Die Höhe des Versicherungswertes richtet sich nach den Kubikmetern Ihres Umzugsgutes, je Kubikmeter mindestens 620,00€
-
F?
Wer packt die Kartons, ich selbst oder die Umzugsfirma?
-
A.
Das Packen der Kartons ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Versicherung. Bei selbstgepackten Kartons ist der Inhalt nicht versichert, es sei denn der Karton ist sichtbar von außen beschädigt.
-
F?
Welche Kosten kann ich von meinem Umzug absetzen?
-
A.
Von Umzugsfirmen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Und Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Barrechnungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert!
-
F?
Wie und wo bekomme ich ein Halteverbot für den Umzug?
-
A.
Nachdem Sie mit einem unserer Kundenberater ein konkretes Datum für Ihren Umzug vereinbart haben kümmern wir uns um die Anträge bei den dafür zuständigen Behörden sowie um den Auf- und Abbau der Schilder. Sollten Sie diese Leistung in Anspruch nehmen, melden Sie sich bitte mindestens 10 Werktage vor dem Umzug, so dass uns genug Zeit bleibt die Genehmigungen für das Halteverbot zu bekommen.